Unabhängig von der Wohnungsgröße gelten zur Zeit folgende finanzielle Bedingungen beim Neubezug von Wohnungen:
- die Grundmiete beträgt ab 01.01.2024 5,10 €/m² für teilsanierte und 6,00 €/m² für sanierte Wohnungen
- die kalten Betriebskosten betragen 1,20 €/m²
- die Vorauszahlung für Heizung/Warmwasser beträgt in den zentralbeheitzten Wohnungen ca. 1,20 €/m², in Wohnungen mit Gas-Etagenheizung fallen die entsprechenden Gaspreise für den individuellen Verbrauch an.
Weiterhin müssen gemäß unserer Satzung Genossenschaftsanteile entsprechend der Wohnungsgröße übernommen werden. Ein Anteil entspricht dem Wert von 153,39 €.
Es gelten folgende Anteilwerte:
1 Raum-Wohnung | 4 Anteile | = | 613,56 € | ||||
2 Raum-Wohnung | 6 Anteile | = | 920,34 € | ||||
3 Raum-Wohnung | 7 Anteile | = | 1073,73 € | ||||
4 Raum-Wohnung | 8 Anteile | = | 1227,12 € | ||||
4 Raum-Wohnung | 10 Anteile | = | 1533,90 € |
(Nach Kündigung der Wohnung/Mitgliedschaft werden diese Geschäftsguthaben entsprechend den Bedingungen unserer Satzung § 12, zurück überwiesen).
Bei der Vergabe einer Wohnung wird eine nicht rückzahlbare Aufnahmegebühr von 25,56 € erhoben.
Vor Abschluss eines Mietvertrages ist der Fragebogen für Mietinteressenten abzugeben.
Das entsprechende Formular steht hier zur Verfügung.